Sie befinden sich hier:

Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung des Kurses und nur für das laufende Semester ausgestellt (Kostenpauschale 3,00 Euro/Bescheinigung). Bitte beantragen Sie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung auf den Anmeldeformular (ankreuzen).

Als Nachweis für das Finanzamt gilt der Lastschriftbeleg.

Förderung durch die Krankenkassen

Die Teilnahme an Gesundheitskursen in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann von den Gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V gefördert werden.

Bei unseren Kursangeboten orientieren wir uns zusätzlich zu den medizinisch-fachlichen vor allem an pädagogischen Gesichtspunkten im Sinne des „Lebenslangen Lernens“. Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir unsere Veranstaltungen zu sozial verträglichen Preisen an.

Wir praktizieren ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System nach LQW und orientieren uns u.a. am Qualitätsmanagement Gesundheitsbildung des Thüringer Volkshochschulverbandes. Unsere Qualitätskriterien unterscheiden sich zum Teil erheblich von den Förderkriterien der Krankenkassen entsprechend § 20 SGB V.

Daher sind unsere Kurse nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert.

Teilnahmebescheinigungen stellen wir gerne wie bisher kostenfrei nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses mit Angabe von Kursdauer und Kursgebühren aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben, Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus. Die Anerkennung von Präventionskursen wird von den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich gehandhabt. Ob und wie Ihre persönliche Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir dann direkt mit der Ihrer Krankenkasse zu klären.

Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Gesundheitskurs!

Ihre vhs Nordhausen